Bereitstellung und Betrieb eines Hinweisgebersystems.
Wir begleiten Sie und Ihr Unternehmen!
Hinweisgeberschutz ist jetzt Pflicht. Bereiten Sie sich jetzt vor! Ergreifen Sie jetzt die notwendigen Maßnahmen!
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) zur Umsetzung der EU-Richtlinie »Hinweisgeberschutz (2019/1937)« ist seit dem 02.07.2023 in Kraft. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind spätestens ab dem 17.12.2023 gesetzlich verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten, um Hinweise auf Verstöße entgegenzunehmen!
Dabei sind einige wichtige Anforderungen zu beachten:
Die Bearbeiter der Meldungen müssen frei von Interessenkonflikten sein und über die notwendige Fachkunde verfügen (§15 HinSchG)
Es müssen zeitliche Fristen zur Bearbeitung von Hinweisen beachtet werden, so muss etwa eine Eingangsbestätigung spätestens nach 7 Tagen erfolgen (§17 HinSchG)
Nicht nur die allgemeine Vertraulichkeit muss sichergestellt werden (§8 HinSchG), die interne Meldestelle muss explizit eine anonyme Kommunikation ermöglichen (§16 HinSchG)!
Der Gesetzgeber erlaubt allerdings ausdrücklich, dass ein Dritter mit den Aufgaben einer internen Meldestelle betraut werden darf (§14 HinSchG)!
Unsere Lösung für Sie.
Bereitstellung eines Portals zur anonymen Hinweisabgabe.
Wir bieten Ihnen ein sicheres und datenschutzkonformes Hinweisgebersystem.
Kompetente und unabhängige Bearbeitung von Hinweisen.
Ob anonym oder telefonisch - unsere geschulten Compliance Officer (TÜV) bearbeiten alle Hinweise unparteiisch, sachkundig und sorgfältig. So können, falls notwendig, wichtige Hinwiese gemeinsam mit Ihnen geprüft und analysiert werden. Zudem vermeiden Sie interne Interessenskonflikte, die ggf. zwischen Hinweisgebern und einem internen Beauftragten entstehen können (die Behinderung der Kommunikation von Hinweisgebern sowie Repressalien gegen Hinweisgeber werden laut Gesetzentwurf mit bis zu 100.000 Euro geahndet!).
Dokumentation und Reporting.
Wir dokumentieren alle Meldungen und erstellen für die Geschäftsleitung Reportings über Anzahl und Schwere der Hinweise.
Bei Bedarf weitergehende Compliance-Beratung.
Gerne beraten wir Sie auch sachkundig zu weiteren Fragen bezüglich Compliance und angrenzenden Themen wie DSGVO und IT-Security. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und Komplettlösungen aus einer Hand.
Externer Compliance-Beauftragter.
Bei Bedarf können wir die Rolle eines Compliance-Beauftragten für Ihre Firma übernehmen. In dieser Rolle bauen wir gemeinsam mit Ihnen ein wirkungsvolles Compliance-Managament auf, maßgeschneidert für den Bedarf Ihres Unternehmens. Sie profitieren von unserer Erfahrung und sparen sich die Errichtung einer internen Stelle.